AGBs der Hornik GmbH
Klare Geschäftsgrundlagen für professionelle Kunden, transparente Abwicklung und rechtssichere Zusammenarbeit im B2B-Handel.
Inhalt
- 1 Geltungsbereich
- 2 Angebote
- 3 Gewährleistung
- 4 Eigentumsvorbehalt
- 5 Recht & Gerichtsstand
- 6 Salvatorische Klausel
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Sie richten sich insbesondere an Unternehmer, gewerbliche Wiederverkäufer, öffentliche Einrichtungen, Labore, Forschungseinrichtungen und sonstige professionelle Kunden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote in Katalogen, Preislisten, Produktdatenblättern oder auf unserer Internetseite sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Geschäfts abzugeben.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich bestätigen, die Ware versenden oder mit der Leistungserbringung beginnen.
3 Gewährleistung und Haftung
Ansprüche wegen Sachmängeln oder Nichterfüllung bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
Schadenersatz wegen Sachmängeln oder wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.
a) Pflegliche Behandlung und Versicherung
Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.
b) Wartung und Inspektion
Müssen bis zum Eigentumsübergang Wartungs- oder Inspektionsarbeiten vorgenommen werden, hat der Käufer diese rechtzeitig und auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
c) Pfändung oder Eingriffe Dritter
Wird die Ware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
4.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Weiterveräußerung
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen dessen Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer an uns ab.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
b) Be- und Verarbeitung, Einbau in andere Sachen
Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet oder in eine fremde Sache eingebaut, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Ware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
c) Freigabe von Sicherheiten
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und der Hornik GmbH unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Hornik GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.